2. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2023 (act. 4) wurde der Gesuchsteller aufgefordert, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 8'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde. Der Kostenvorschuss ging innert Frist am 27. Dezember 2023 ein (act. 5). Diese Verfügung wurde B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner) zur Kenntnisnahme zugestellt.