"1. Es sei für die Konstituierung eines Schiedsgerichts zur Beurteilung der Auseinandersetzung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem am 1. Dezember 2020 abgeschlossenen Vertrag gestützt auf Art. 362 Abs. 1 lit. b ZPO ein Mitglied für das Schiedsgericht zu ernennen; 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners."