Mit Eingabe vom 31. Oktober 2024 teilte Rechtsanwältin Dr. iur. Y._____ dem Gericht mit, dass sie die Gesuchsgegnerin vertreten würde, und ersuchte um Akteneinsicht (act. 25). Diesem Ersuchen wurde entsprochen (act. 30). 4. Am 8. November 2024 wurde der Gesuchsgegnerin sodann Frist zur freigestellten Stellungnahme angesetzt (act. 31). Nach dreimaliger Fristerstreckung liess sie mit Eingabe vom 20. Januar 2025 folgende Anträge stellen (act. 44): -3-