4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen; über eine allfällige Parteientschädigung für das Ernennungsverfahren sowie deren Höhe wird das Schiedsgericht zu befinden haben. 5. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: - die Gesuchstellerin, - die Gesuchsgegnerin, durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, - Rechtsanwalt Dr. iur. Z._____, … [Adresse], - die Obergerichtskasse. Zürich, 26. Februar 2025 Obergericht des Kantons Zürich Verwaltungskommission Die Gerichtsschreiberin: MLaw N. Jauner versandt am: