Ferner wurde beantragt, dass das Schiedsverfahren mit jenem gegen C._____ (Gesuchsgegnerin des Verfahrens Nr. PG230002-O) zu vereinigen sei (act. 3/11). Die damalige schweizerische Rechtsvertretung der Gesuchstellerin schickte die Einleitungsanzeige am 29. Dezember 2021 per E-Mail an die Gesuchstellerin und die damalige Rechtsvertreterin in Kasachstan schickte die Einleitungsanzeige an die im Kaufvertrag angegebene Adresse der Gesuchsgegnerin. Innert der von Gesetzes wegen vorgesehenen Frist von dreissig Tagen hat die Gesuchsgegnerin kein Schiedsgerichtsmitglied ernannt (vgl. Art. 362 Abs. 1 lit.