In der Folge leitete die Gesuchstellerin über ihre damaligen schweizerischen Anwälte mit Einleitungsanzeige vom 29. Dezember 2021 das ad hoc Schiedsverfahren gegen die Gesuchsgegnerin ein und ernannte Dr. Y.______, … [Adresse], als Parteischiedsrichter. Gleichzeitig forderte sie die Gesuchsgegnerin auf, ihren Parteischiedsrichter innert 30 Tagen zu ernennen. Ferner wurde beantragt, dass das Schiedsverfahren mit jenem gegen C._____ (Gesuchsgegnerin des Verfahrens Nr. PG230002-O) zu vereinigen sei (act. 3/11).