4.2. Mit Schreiben vom 3. November 2021 mahnte die Vertreterin der Gesuchstellerin in Kasachstan die Gesuchsgegnerin des Verfahrens Nr. PG230002-O und verlangte die Bezahlung des offenen Betrages zuzüglich der vereinbarten Strafe und drohte ihr an, dass sie ihre Forderung auf dem Rechtsweg geltend machen wolle (act. 3/9). In der Folge leitete die Gesuchstellerin über ihre damaligen schweizerischen Anwälte mit Einleitungsanzeige vom 29. Dezember 2021 das ad hoc Schiedsverfahren gegen die Gesuchsgegnerin ein und ernannte Dr. Y.______, … [Adresse], als Parteischiedsrichter.