141 Abs. 1 lit. c ZPO durch Veröffentlichung erfolgen könnten (act. 4). Die Verfügung konnte der Gesuchsgegnerin am 24. November 2023 auf dem Rechtshilfeweg zugestellt werden, wovon die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich am 22. August 2024 Kenntnis erhielt (act. 18). Innert Frist ging bei der Verwaltungskommission keine Bezeichnung eines Zustellungsdomizils ein. -3-