"1. Es sei für die zwischen den Parteien bestehende Streitigkeit im Zusammenhang mit der "Payment Guarantee" der Gesuchsgegnerin vom 12. Februar 2014 und dem "Vertrag Nr. ..." vom 5. Februar 2014, in welcher die Gesuchstellerin als Klägerin auftritt, der Parteischiedsrichter für die Gesuchsgegnerin zu ernennen." "2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchsgegnerin."