4.2. Mit Schreiben vom 3. November 2021 mahnte die Vertreterin der Gesuchstellerin in Kasachstan die Gesuchsgegnerin und verlangte die Bezahlung des offenen Betrages zuzüglich der vereinbarten Strafe und drohte ihr an, dass sie ihre Forderung auf dem Rechtsweg geltend machen wolle (act. 3/6). In der Folge leitete die Gesuchstellerin über ihre damaligen schweizerischen Anwälte mit Einleitungsanzeige vom 29. Dezember 2021 das ad hoc Schiedsverfahren gegen die Gesuchsgegnerin ein und ernannte Dr. Y._____, … [Adresse], Deutschland, als Parteischiedsrichter.