360 Abs. 1 ZPO können die Parteien frei vereinbaren, aus wie vielen Mitgliedern das Schiedsgericht besteht. Haben sie nichts festgelegt, so besteht es aus drei Mitgliedern. 4.1. Die Parteien schlossen am 5. Februar 2014 den Vertrag Nr. 1 ab. Die Gesuchstellerin verkaufte der Gesuchsgegnerin Waren zu einem Kaufpreis von EUR 3'605'872.22, wobei die Gesuchsgegnerin des Parallelverfahrens Nr. PG230003-O als Garantiegeberin für die vorliegende Gesuchsgegnerin amtierte (act. 3/3 und act. 3/4 des Verfahrens Nr. PG230003-O). -5- Dem Vertrag kann folgende Schiedsklausel entnommen werden: