141 Abs. 1 lit. c ZPO durch Veröffentlichung erfolgen könnten (act. 4). Die Verfügung konnte der Gesuchsgegnerin am 16. November 2023 auf dem Rechtshilfeweg zugestellt werden (act. 13 und 16), wovon die Verwaltungskommission des Obergerichts des Kantons Zürich am 21. Mai 2024 (act. 13) bzw. 20. Juni 2024 (act. 16) Kenntnis erhielt. Innert Frist ging bei der Verwaltungskommission keine Bezeichnung eines Zustellungsdomizils ein. -3-