2. Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren wird auf Fr. 200.– festgesetzt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden vom Obmann des Schiedsgerichts, Dr. Z._____, … [Adresse], bezogen. 4. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: - die Vertreter des Vereins A._____, zweifach, für sich und zuhanden des Vereins A._____, - den Vertreter der B._____ GmbH, zweifach, für sich und zuhanden der B._____ GmbH, - die D._____ AG sowie - den Obmann des Schiedsgerichts. Zürich, 12. Juni 2023