1. Mit Schreiben vom 30. Mai 2023 (act. 1) übermittelte Rechtsanwalt Dr. Z._____ dem Obergericht des Kantons Zürich als Obmann im Schiedsverfahren der Parteien betreffend Forderung den Schiedsspruch vom 17. Mai 2023 (act. 2) zur Kenntnisnahme und zu den Akten. Sinngemäss wurde das Schreiben als Gesuch um Hinterlegung des Schiedsspruchs entgegengenommen, nachdem Dr. Z._____ in derselben Sache bereits am 30. August 2021 einen Schiedsbeschluss vom 26. August 2021 hatte hinterlegen lassen (Verfahren Geschäfts-Nr. PG210006-O, act. 3 und act. 2 Rz 22).