7. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: − die Rechtsvertreter der Gesuchstellerin, zweifach, für sich und die Gesuchstellerin, unter Beilage des Originals von act. 4/2, − den Gesuchsgegner, mittels Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB, − die Obergerichtskasse.