3.2. Ebenfalls mit Verfügung vom 21. Juni 2022 (act. 5) ersuchte die Verwaltungskommission die Rechtsvertreter des Gesuchsgegners im Schiedsverfahren, Rechtsanwalt lic. iur. Y1._____, … [Adresse], sowie Rechtsanwältin lic. iur. Y2._____, … [Adresse], unter Ansetzung einer Frist von zehn Tagen um Auskunft, ob sie den Gesuchsgegner im vorliegenden Verfahren vertreten würden, und bejahendenfalls eine Vollmacht einzureichen. Am 15. Juli 2022 informierten die beiden Rechtsvertreter die Verwaltungskommission darüber, dass sie den Gesuchsgegner aufgrund seiner Mittellosigkeit nicht vertreten würden (act. 10-11).