6. Damit sind die Voraussetzungen zur Bescheinigung der Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs der Einzelschiedsrichterin lic. iur. C._____ des D._____ vom tt.mm 2021 (Nr. 600593-2020) in Sachen A._____ GmbH & Co. gegen B._____ L.L.C. gegeben, weshalb dem Gesuch der Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung zu entsprechen ist. III. 1.1. Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren ist in Anwendung von § 13 Abs. 1 GebV OG (LS 211.11) auf Fr. 4'000.- festzusetzen.