Nachdem das Bundesamt für Justiz am 12. Oktober 2022 mitgeteilt hatte, dass die rechtshilfeweise Zustellung aufgrund der fehlenden Registrierung der Gesuchsgegnerin an der massgeblichen Adresse nicht erfolgreich gewesen sei (act. 14), ersuchte die Verwaltungskommission die Gesuchstellerin am 25. Oktober 2022 (act. 15) um Vornahme von weiteren Nachforschungen zur aktuellen Adresse der Gesuchsgegnerin. Am 17. November 2022 (act. 16) orientierte die Gesuchstellerin die Verwaltungskommission darüber, dass sie zwar Nachforschungen getätigt habe, diese jedoch zu keinen neuen Erkenntnissen geführt hätten.