2. Mit Eingabe vom 2. Februar 2022 gelangte die Gesuchstellerin an das Obergericht des Kantons Zürich und liess die folgenden Anträge stellen (act. 1): "1. Es sei der Gesuchstellerin zu bescheinigen, dass der Final Award des D._____ vom tt.mm 2021 in Sachen A._____ GmbH & Co. gegen B._____ L.L.C (Arbitration Case No. 600593-2020) vollstreckbar ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchsgegnerin."