betreffend Vollstreckbarkeitsbescheinigung -2- Erwägungen: I. 1. In dem am 31. März 2020 eingeleiteten Schiedsverfahren (act. 4/4 Rz 5) zwischen der A._____ GmbH & Co. (fortan: Gesuchstellerin) und der B._____ L.L.C. (fortan: Gesuchsgegnerin) erging am tt.mm 2021 der "Final Award" der Einzelschiedsrichterin lic. iur. C._____ des D._____ (Nr. 600593- 2020). Darin wurde die Gesuchsgegnerin als Beklagte unter anderem zu verschiedenen Geldleistungen an die dortige Klägerin und hiesige Gesuchstellerin verpflichtet (act. 4/4 Rz 286).