2. Die Gerichtsgebühr wird auf CHF 4'000.- festgesetzt. Die weiteren Kosten betragen CHF 1'495.90 (Übersetzungen), zuzüglich allfälliger Übersetzungskosten für den vorliegenden Beschluss. 3. Die Kosten des Verfahrens werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss von CHF 4'000.- verrechnet. Im Mehrbetrag stellt die Obergerichtskasse Rechnung. 4. Parteientschädigungen werden keine entrichtet.