6. Damit sind die Voraussetzungen zur Bescheinigung der Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs des ICC International Court of Arbitration vom 13. April 2021 und des Addendums vom 30. Juni 2021 (beide Nr. …/MHM/HBH) gegeben, weshalb dem Gesuch der Gesuchstellerin um Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung zu entsprechen ist. III. 1.1. Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren ist in Anwendung von § 13 Abs. 1 der Gebührenverordnung des Obergerichts (GebV OG, LS 211.11) auf CHF 4'000.- festzusetzen.