5. Im Weiteren bestätigte das Bundesgericht, dass bis zum 16. Juni 2021 kein Rechtsmittelverfahren gegen den Schiedsspruch vom 13. April 2021 bzw. bis zum 22. September 2021 kein Rechtsmittelverfahren gegen das Addendum vom 30. Juni 2021 in Sachen der Parteien eröffnet wurde (act. 4/5 und act. 4/8). Auch dies wurde von der Gesuchsgegnerin nicht in Abrede gestellt. -5-