2. Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren wird auf Fr. 200.– festgesetzt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden vom Obmann des Schiedsgerichts, Dr. D._____, … [Adresse], bezogen. -3- 4. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: - die Vertreter des Vereins A._____, zweifach, - die B._____ GmbH, - die C._____ AG sowie - den Obmann des Schiedsgerichts. Zürich, 6. September 2021 __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Verwaltungskommission Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. A. Leu versandt am: