Rz 33, act. 16 Rz 6). Der Gesuchstellerin ist sodann zuzustimmen, dass einzelne Rechtsbegehren des ersten Schiedsverfahrens jenen des zweiten Schiedsverfahrens ähnlich sind, insbesondere der Antrag 1b des ersten Schiedsverfahrens und die Anträge 1-2 des zweiten Schiedsverfahrens in Bezug auf die Forderung einer Kaufpreiszahlung von EUR 379,6 Mio (act. 2 Rz 43 f., Rz 89, act. 29 Rz 27). Ebenso unstrittig ist, dass verschiedene in den Schiedsverfahren ins Recht gereichte Dokumente - 37 -