EUR 379.600.000 bzw. den nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Kaufpreis an die Schiedsklägerin zu zahlen. 6. Die Schiedsbeklagte wird verurteilt, an die Schiedsklägerin Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz aus dem Betrag von EUR 360.000.000 seit 06.07.2021 zu zahlen. 7. Die Schiedsbeklagte trägt die Kosten des Verfahrens zzgl. Zinsen, insbesondere die Kosten des Schiedsgerichts sowie die Gebühren und Auslagen der von der Schiedsklägerin beauftragten Rechtsanwälte sowie ihrer Zeugen, Sachverständigen und Inhouse- Juristen."