Put Options-Preises Zug um Zug gegen die Übertragung der Geschäftsanteile der Schiedsklägerin an der A1._____ GmbH und der A2._____ Ltd. verpflichtet." (act. 5/5 S. 134). Entgegen dem Antrag 1c der Gesuchsgegnerin verpflichtete das Schiedsgericht die Gesuchstellerin aber nicht zur Zahlung eines Put Optionspreises von EUR 379,6 Mio., sondern zu einem noch nach bestimmten Kriterien festzusetzenden Preis. Alle übrigen Anträge sowie die Schiedswiderklage wies das Schiedsgericht ab (act. 5/5 S. 134).