Put Optionsrecht der Gesuchsgegnerin aus wichtigem Grund (act. 5/5 Rz 251) bzw. ein solches nach Art. 1.1 (iii) CPOA für die Gewinnverwendungsbeschlüsse (act. 5/5 Rz 282). Im Zusammenhang mit seinen Erwägungen zum Put Optionsrecht der Gesuchsgegnerin infolge des Erwerbs der Gesuchstellerin von G._____ nahm das Schiedsgericht zwar ab und an auf den Kaufpreis Bezug, namentlich in act. 5/5 Rz 183 betreffend die Frage, nach welchen Regeln der Kaufpreis festzulegen sei [nach Art. 3 CPOA], oder in act. 5/5 Rz 192 betreffend die Kaufpreisberechnung gestützt auf ein Gutachten von I.