3.1.1. Im ersten Schiedsverfahren, welches mit Schiedsspruch vom 18. Dezember 2020 (act. 5/5) erledigt wurde, befasste sich das Schiedsgericht nach seinen Erwägungen zu formellen Punkten mit der kartellrechtlichen Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der massgeblichen Normen des SHA und des CPOA und sodann mit der Existenz sowie der Ausübung von Put Optionsrechten durch die Gesuchsgegnerin. Im Rahmen der letzteren Prüfung beantwortete das Schiedsgericht die Frage, ob der Erwerb von G._____ durch die Gesuchstellerin zum Entstehen eines Put Optionsrechts nach Art.