UN 7949, National Grid PLC v. The Argentine Republic, vom 3. Dezember 2007, Rz 81). Die Unabhängigkeitsbestimmungen der UNCITRAL-Schiedsverfahrensordnung gelten ebenso für Parteischiedsrichter wie auch für Schiedsrichter, welche nicht von den Parteien ernannt werden (z.B. den Obmann). Überdies gilt auch im Anwendungsbereich der UNCITRAL-Schiedsverfahrensordnung, dass aus den Entscheidungen eines Schiedsrichters grundsätzlich nicht auf seine fehlende Unabhängigkeit bzw. Unparteilichkeit geschlossen werden kann. Da- - 29 -