_ lasse sich nicht schliessen, dass das erste Schiedsgericht inhaltliche Überlegungen zur richtigen Kaufpreisberechnung nach dem CPOA angestellt habe. Ebenso wenig lasse sich daraus schliessen, dass es in dieser Frage bereits in irgendeine Richtung festgelegt sei. Es habe vielmehr festgehalten, dass es die Frage der Kaufpreishöhe anhand der vorgelegten Informationen nicht beurteilen könne. Das erste Schiedsgericht habe den Antrag betreffend Kaufpreiszahlung abgelehnt, weil eine rechtsverbindliche Einigung über den Kaufpreis nicht vorgelegen habe. Mit der richtigen Berechnung des Kaufpreises habe es sich nicht auseinandergesetzt.