Der Abgelehnte sei daher in keiner der zu entscheidenden Fragen festgelegt. Im ersten Schiedsverfahren sei der Anspruch auf Kaufpreiszahlung von EUR 379,6 Mio. bzw. auf Abschluss eines SPA unter Vereinbarung eines Kaufpreises allein darauf gestützt worden, dass der gesuchsgegnerischen Auffassung zufolge bereits eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien bestanden hätte. Der im zweiten Schiedsverfahren geltend gemachte Anspruch stütze sich hingegen allein auf den Umstand, dass der Kaufpreis von EUR 379,6 Mio. zutreffend gemäss den vertraglichen Vorgaben des CPOA ermittelt worden sei.