5.1. In ihrer Duplik vom 20. Januar 2022 (act. 34) führt die Gesuchsgegnerin im Wesentlichen das Folgende aus: Die Gesuchstellerin übergehe bei ihren Ausführungen zur Teilidentität, dass die Anträge der Gesuchsgegnerin im zweiten Schiedsverfahren zwar einen ähnlichen Wortlaut aufwiesen, jedoch auf einem anderen Streitgegenstand beruhen würden als im ersten Schiedsverfahren. Das Schiedsgericht habe im zweiten Schiedsverfahren über andere Fragen zu entscheiden als im ersten Verfahren. Der Abgelehnte sei daher in keiner der zu entscheidenden Fragen festgelegt.