Das Bundesgericht berücksichtige diese aber im Rahmen seiner Entscheidfindung als wertvolles Arbeitsinstrument. Den IBA-Richtlinien zufolge indiziere die frühere Involvierung in eine Streitigkeit einen Interessenkonflikt. Der Caratu- be-Fall sei zwar im Rahmen eines Investitionsschiedsverfahrens ergangen. Dies sei in Bezug auf die Frage der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit indes irrelevant. Die dort massgeblichen ICSID Convention and Arbitrations Rules verlangten wie die UNCITRAL-Schiedsverfahrensordnung ein unabhängiges und unparteiisches Gericht.