Die Gesuchsgegnerin stelle sich auf den Standpunkt, dass der Kaufpreis von EUR 379,6 Mio. bereits vertragsgemäss nach den Kriterien des Art. 3 CPOA ermittelt worden sei. Das Schiedsgericht habe sich bereits im ersten Schiedsverfahren mit der Höhe des Kaufpreises befasst. Es habe den Anspruch der Gesuchsgegnerin zur Kaufpreishöhe nach einer inhaltlichen Befassung abgewiesen. Dies ergebe sich aus dem Protokoll der mündlichen Schiedsverhandlung. Daraus ergebe sich, dass der Schiedsrichter Prof. Dr. E._____ Fragen zur Bewertung des Anteils der Gesuchsgegnerin gestellt habe und die Parteien Erörterungen zur Berechnung des Kaufpreises gemacht hätten.