4.1. In ihrer Replik vom 16. Dezember 2021 (act. 29) hält die Gesuchstellerin an ihrem Ablehnungsbegehren fest und lässt zusammengefasst das Folgende ausführen: Die beiden Schiedsverfahren könnten nicht klar und einfach voneinander abgegrenzt werden. Dies zeigten bereits die umfangreichen Ausführungen der Gesuchsgegnerin. Im ersten Schiedsverfahren habe das Schiedsgericht die Gesuchstellerin verurteilt, mit der Gesuchsgegnerin ein Share Sale and Transfer Agreement abzuschliessen. Im Übrigen seien die Schiedsklage und die Schiedswiderklage abgewiesen worden.