genannte Zugangsfiktion zum Stichtag für die Bewertung der Gesellschaftsanteile werde, habe das Schiedsgericht nicht behandelt. Selbst die Gesuchstellerin habe darauf hingewiesen, dass die Gesuchsgegnerin es versäumt habe, einen Antrag zur Bestimmung des massgeblichen Bewertungsstichtages zu stellen. Das zweite Schiedsverfahren weise einen anderen Streitgegenstand auf. Das Schiedsgericht habe nun über den für die Preisberechnung massgeblichen Stichtag und über den nach Art. 3 CPOA noch zu bestimmenden Kaufpreis zu entscheiden. Dies sei nicht Thema des ersten Schiedsverfahrens gewesen.