Im Auslegungsschiedsspruch vom 9. März 2021 habe das Schiedsgericht festgehalten, dass es sich nicht zu dem für die Kaufpreisermittlung massgeblichen Stichtag geäussert habe. Es habe lediglich entschieden, dass die Put Option auf der Basis der Verlängerungsvereinbarungen wirksam ausgeübt worden sei. Die Frage, ob damit die in den Verlängerungsvereinbarungen - 20 -