Dies sei aber unzutreffend. Auch im Mutu- Entscheid, in welchem ein Ablehnungsgrund verneint worden sei, sei es im Kern nur noch um die Höhe eines Anspruchs gegangen, dessen Bestehen im ersten Verfahren bejaht worden sei. Es liege eine gleiche Konstellation vor. Das Schiedsgericht habe das Bestehen einer Put Option bejaht, jedoch - 18 -