Die Ausführungen der Gesuchstellerin zur erneuten Auslegung der Put Optionserklärung und der Verlängerungsvereinbarungen seien unzutreffend. Aus dem Auslegungsschiedsspruch ergebe sich, dass über die Frage nach dem massgeblichen Bewertungsstichtag noch nicht geurteilt worden sei. Lediglich die Frage des Put Optionsgrundes nach Art. 1.1(iii) CPOA sei entschieden worden. Die Gesuchstellerin gehe zwar davon aus, dass das zweite Schiedsverfahren nicht nur Folgefragen betreffe. Dies sei aber unzutreffend.