In Ausnahmefällen könne eine Vorbefassung berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit erwecken. Ein solcher Fall sei vorliegend indes nicht gegeben. Im Entscheid des Bundesgerichts 5A_1047/2017 vom 3. Mai 2018 werde festgehalten, dass die sukzessive Teilnahme eines Richters an verschiedenen Verfahren, welche dieselben Fragen aufwerfen würden, nicht gegen die Verfassung oder die EMRK verstiessen. Bei der Beurteilung, ob der Richter voreingenommen erscheine oder nicht, seien der Sachverhalt, die verfahrensrechtlichen Besonderheiten und die in den verschiedenen Verfahrensabschnitten aufgeworfenen Fragen zu berücksichtigen.