Im zweiten Schiedsverfahren habe das Schiedsgericht zu entscheiden, in welchem Verhältnis die beiden Put Optionen 2018 und 2019 stünden, ob die Stichtagsfiktion in der Verlängerungsvereinbarung für die erste Put Optionserklärung im Jahre 2018 gelte und ob sich der Kaufpreis von EUR 379,6 Mio. nach Art. 3 CPOA ergebe. Diese Fragen seien nicht Gegenstand des ersten Schiedsverfahrens gewesen. Dies ergebe sich aus dem Auslegungsentscheid. Selbst die Gesuchstellerin habe dies in der Vergangenheit nicht in Abrede gestellt.