Sale and Transfer Agreement) abzuschliessen. Auch sei das Schiedsgericht davon ausgegangen, dass zwischen den Parteien keine verbindliche Einigung auf den Kaufpreis bestanden habe, sondern dass sie über den Kaufpreis nach Massgabe von Art. 3 CPOA zu verhandeln hätten. Im zweiten Schiedsverfahren stehe die Frage des objektiv zutreffenden Kaufpreises im Zentrum. Damit habe sich das erste Schiedsgericht nicht explizit befasst. Vielmehr habe dieses die Klärung dieser Frage den anschliessenden Verhandlungen der Parteien überlassen.