ein Put Optionsrecht wegen der Kooperationsvereinbarung mit H._____ AG rechtswirksam ausgeübt habe, dass das CPOA keinen unmittelbaren Anspruch auf Kaufpreiszahlung vorsehe und dass sich die Parteien nicht auf einen Put Optionspreis geeinigt hätten, sondern die Verständigung auf einen Preis von EUR 379,6 Mio. nur vorbehaltlich einer nicht eingetretenen Gesamteinigung erfolgt sei. Nach dem Ergehen des Schiedsentscheides vom 18. Dezember 2020 seien Verhandlungen geführt worden, welche jedoch aufgrund des Verhaltens der Gesuchstellerin gescheitert seien.