Zu diesem Zweck möchte sie ihre Anteile der Gesuchstellerin mittels Ausübung einer Put-Option übertragen, wobei sich die Parteien in der Vergangenheit darüber uneinig waren, ob ein entsprechender Ausübungsfall vorliege. Die Gesuchsgegnerin leitete daher im September 2018 ein Schiedsverfahren ein und beantragte im Hauptbegehren die Zahlung eines Preises für den Erwerb ihres Anteils durch die Gesuchstellerin von EUR 379,6 Mio. (act. 5/5 Rz 9 ff., Rz 49 f.).