Der Abgelehnte hat sodann erklärt, dass der Wechsel zum Du und wieder zurück zum Sie wohl wegen der etwas formloseren Natur der Vergleichsverhandlung und quasi in der Hitze des Gefechts geschehen sei. Er habe sich auf den Vortrag des in den Tagen zuvor vom Schiedsgericht intensiv erarbeiteten und finalisierten Exposés konzentriert. Dem Wechsel in der Anredeform habe er keine Bedeutung zugemessen und habe ihn nicht für erklärungsbedürftig gehalten. Diese nachvollziehbaren Ausführungen überzeugen.