b) Daran vermag nun weder etwas zu ändern, dass der Abgelehnte Rechtsanwältin Y1._____ anlässlich der Vergleichsverhandlung vom 30. Juni 2021 versehentlich duzte, noch, wie er darauf reagierte, als er das bemerkte. Zunächst ist zu verdeutlichen, dass es den Gepflogenheiten der Schweizer Justiz entspricht, dass Personen, die sich ansonsten im informellen Umgang duzen, sich im formellen Kontakt mit "Sie" ansprechen. Dies ist wie in Schiedsverfahren auch vor staatlichen Gerichten der Fall, etwa, wenn ein ehemaliger Kommilitone des Richters als Staatsanwalt auftritt, oder eine frühere Auditorin der Richterin als Rechtsvertreterin.