3.6. a) Der Abgelehnte und Rechtsanwältin Y1._____ haben übereinstimmend ausgeführt, dass sie sich seit etwa zehn Jahren aus dem Prozessanwalts- und Schiedsgerichtsumfeld kennen würden, insbesondere von Weiterbildungsveranstaltungen der Fachgruppe Schiedsgerichtsbarkeit des Zürcher Anwaltsverbandes. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung seien sie wohl auch zum Du übergegangen. Ihre Kontakte hätten stets im beruflichen Umfeld stattgefunden, immer in grösseren Gruppen, nie 1:1. Verabredungen zu zweit, etwa zu einem Mittagessen, oder im privaten Rahmen habe es nie gegeben. Es bestehe keinerlei persönliche Beziehung zwischen ihnen.