In der grĂ¼nen Liste findet sich unter Ziffer 4.4.1 der Eintrag: "Der Schiedsrichter hat eine Beziehung zu einem anderen Schiedsrichter oder zum Rechtsvertreter einer der Parteien durch eine Mitgliedschaft in derselben Vereinigung oder gesellschaftlichen Organisation." Das orange Pendant findet sich unter Ziffer 3.3.6 und lautet wie folgt: