b) Die seitens der International Bar Association im Jahre 2004 erlassenen Richtlinien zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in Schiedsverfahren (IBA Guidelines on Conflicts of Interest in International Arbitration) können nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auch für Binnenschiedsverfahren als Entscheidungshilfe bzw. als Leitlinie zur Beurteilung, ob ein Fall von Parteilichkeit bzw. fehlender Unabhängigkeit vorliegt, herangezogen werden (Entscheid des Bundesgerichts vom 20. März 2008, 4A_506/2007, E. 3.3.2.2). Massgeblich bleibt aber primär die - 11 -